Startseite
Übersicht
Kontakt
Impressum

Bundesverband für stationäre Suchtkrankenhilfe e.V.

Basisinformationen

Arbeitshilfe Sucht der BAR Die Arbeitshilfe soll einen Überblick über die allgemeinen Grundsätze und Grundlagen von Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe, substanzbezogenen Störungen und Abhängigkeitserkrankungen (inkl. Diagnostik, Rehabilitationsziele, Handlungsprinzipien, Indikationsstellung), die Ausgestaltung und Organisation des Suchthilfesystems für abhängige Menschen, die vorhandenen Rehabilitationsangebote und die sozialrechtlichen Anspruchsgrundlagen gewährleisten. Sie soll als Orientierungs- und Entscheidungshilfe dienen, um bei der Rehabilitation der betroffenen Menschen zielgerichtet, planvoll und abgestimmt handeln zu können. download
arbeitshilfe sucht
2005
Deutscher Kerndatensatz Der Deutsche Kerndatensatz (KDS) dient einer einheitlichen Dokumentation in Psychosozialen Beratungsstellen und stationären Einrichtungen für Personen mit substanzbezogenen Störungen, Essstörungen und pathologischem Spielverhalten in Deutschland. Das vorliegende Manual wird regelmäßig überarbeitet (aktueller Stand 05.10.2010) und beschreibt die aktuelle Version des KDS, der seit Januar 2007 bundesweit eingesetzt wird. download
kds
10-2010
Dokumentationsbogen für Visitationen (Version 1.0/Ab1 Oktober 2006) Der vorliegende Dokumentationsbogen umfasst die einzelnen Aspekte, die in Einrichtungen zur stationären medizinischen Rehabilitation bei Abhängigkeitserkrankungen im Rahmen von Visitationen zukünftig überprüft und bewertet werden. download
visitdokubogen
abhängigkeit
10-2006
Interkurrente Erkrankungen Die Vereinbarung zwischen DRV und GKV vom 21. Januar 1993 regelt gem. § 13 Abs. 4 SGB IV die Zuständigkeit für Krankenbehandlung sowie für Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft während medizinischer Leistungen zur Rehabilitation durch die Träger der Rentenversicherung. download
vereinbarung leitungsabgrenzung
01-1993
KTL 2007 Die Klassifikation therapeutischer Leistungen (KTL) dient der Abbildung, Bewertung und Sicherung der Prozessqualität der medizinischen Rehabilitation. Mit der 5., vollständig überarbeiteten Auflage der KTL (gültig ab Januar 2007) liegt ein therapeutisches Leistungsverzeichnis vor, das eine inhaltliche Definition der einzelnen Leistungseinheiten und eine Festlegung von Mindestanforderungen der therapeutischen Leistungserbringung enthält. download
ktl 2007
Leitfaden Entlassungsbericht Der Leitfaden informiert darüber, wie die Berichterstattung in der medizinischen Rehabilitation inhaltlich zu strukturieren ist und welche Regeln für die sozialmedizinische Dokumentation gelten. Bei der jetzt vorgenommenen Überarbeitung wurde auf die Erfahrungen im Peer Review als Instrument der Qualitätssicherung zurückgegriffen. Weitere Veränderungen betreffen die neuen Begrifflichkeiten der ICF. Den inzwischen veränderten Rechtsvorschriften sowohl beim Rentenzugang als auch bei der Rehabilitation wurde Rechnung getragen. Die Klassifikation therapeutischer Leistungen (KTL) in der Ausgabe von 2007 ist gleichfalls berücksichtigt worden. Die Anzahl und Reihenfolge der Gliederungspunkte des Entlassungsberichtes wurde gegenüber den Vorfassungen im wesentlichen beibehalten. download
leitfaden e-bericht
11-2009
Leitlinie zur sozialmedizinischen Beurteilung bei Abhängigkeitser-krankungen Zielgruppen für die Erstellung der vorliegenden Leitlinie sind sowohl die sozialmedizinischen Dienste bei den Trägern der Deutschen Rentenversicherung als auch externe Gutachter und Rehabilitationskliniker, die in die sozialmedizinische Beurteilung eingebunden sind. Darüber hinaus ist die Leitlinie für andere Sozialleistungsträger oder mit Fragen der sozialmedizinischen Beurteilung befasste Institutionen von Interesse, um mit den Beurteilungskriterien der gesetzlichen Rentenversicherung vertraut zu werden. Den Versicherten und ihren Vertretern, zum Beispiel Selbsthilfegruppen, bietet die Leitlinie Informationen und erhöht Transparenz und Nachvollziehbarkeit sozialmedizinischer Beurteilungen. download
drv leitlinie
sozialmedizin
abhängigkeit
04-2010
Peer Review Checkliste und Manual: Psychische und Abhängigkeitserkrankungen - Die Qualitätsbewertung im Rahmen des Peer Review-Verfahrens basiert auf der anonymen Einzelfallprüfung durch erfahrene und entsprechend geschulte Fachkollegen (Peers). Grundlage der Prüfung ist der für die Rentenversicherung eingeführte einheitliche Reha-Entlassungsbericht zuzüglich individueller Therapiepläne. Für die systematische Auswertung dieser Behandlungsunterlagen stellt das Peer Review-Verfahren eine Checkliste qualitätsrelevanter Prozessmerkmale sowie ein Manual mit indikationsspezifischen Bewertungskriterien zur Verfügung. Die vorliegende Checkliste und das Manual gelten für psychische Indikationen unter Einschluss von Abhängigkeitserkrankungen in der stationären und der ganztätig ambulanten Rehabilitation. download
checkliste
peer-review
psy-sucht
05-2007
Rahmenkonzept ambulante Reha Sucht Das Gemeinsame Rahmenkonzept baut auf der zwischen den Krankenkassen und Rentenversicherungsträgern geschlossenen Vereinbarung "Abhängigkeitserkrankungen" vom 4. Mai 2001 auf. Es beschreibt die Ziele, Voraussetzungen und Zielgruppen sowie die Anforderungen an die ambulanten Einrichtungen für die Rehabilitation Abhängigkeitskranker. Im Vergleich zu der Vereinbarung "Abhängigkeitserkrankungen" wird detailliert auf die Inhalte der Rehabilitation, Diagnostik, Dauer und Frequenz, personelle, räumliche und apparative Ausstattung, Vernetzung und die Qualitätssicherung eingegangen. Auf der Grundlage eines von den Trägern der Deutschen Rentenversicherung vorgelegten Entwurfs haben sich die Deutsche Rentenversicherung und die Spitzenverbände der Krankenkassen auf ein "Gemeinsames Rahmenkonzept zur ambulanten medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker" verständigt. Die Wohlfahrtsverbände und Suchtfachverbände wurden im Rahmen von Stellungnahmen eingebunden. Das Gemeinsame Rahmenkonzept ist am 3. Dezember 2008 in Kraft getreten. download
rahmenkonzept
ambulante reha sucht
12-2008
Rahmenkonzept zur medizinischen Rehabilitation in der gesetzlichen Rentenversicherung Das erneut aktualisierte Rahmenkonzept für die medizinische Rehabilitation in der Deutschen Rentenversicherung baut auf seinen Vorgängern, der Erstversion aus dem Jahr 1992 sowie der Aktualisierung aus 1996 auf. Es wurde überarbeitet, um wesentliche Neuentwicklungen der medizinischen Rehabilitation zu berücksichtigen. Das Rahmenkonzept wurde vom Fachausschuss für Rehabilitation als Grundlage für die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung beschlossen. download
rahmenkonzept
medizinische reha
07-2007
Reha-Therapiestandards Alkoholabhängigkeit (Pilotversion Oktober 2009) Im Rahmen ihres Reha-Leitlinienprogramms fördert die Deutsche Rentenversicherung seit 1998 Forschungsprojekte zur Erstellung von Reha-Therapiestandards. Diese Therapiestandards wurden als Teil der Reha-Qualitätssicherung entwickelt. Sie ermöglichen im Versorgungszweig der medizinischen Rehabilitation der Rentenversicherung eine Qualitätsprüfung der therapeutischen Versorgung auf breiter, systematischer Basis. Die Therapiestandards enthalten - anders als Leitlinien - keine Therapiealgorithmen für individuelle Behandlungsentscheidungen, sondern tragen dazu bei, das therapeutische Versorgungsgeschehen transparent zu machen. Der Geltungsbereich der Reha-Therapiestandards bezieht sich auf die ganztägig ambulante und stationäre medizinische Rehabilitation von Patientinnen und Patienten bei Alkoholabhängigkeit. Sie bestehen aus 14 sog. evidenzbasierten Therapiemodulen (ETM). download
reha therapiestandards alkohol
10-2009
Strukturqualität von Reha-Einrichtungen Die Expertengruppe 'Strukturanforderungen' der Deutschen Rentenversierung hat das vorliegende Regelwerk auf der Basis von bei den Rentenversicherungsträgern verfügbaren Unterlagen erarbeitet, das anschließend in den Gremien der Deutschen Rentenversicherung diskutiert und beschlossen wurde. Es umfasst die einheitlichen Anforderungen der Deutschen Rentenversicherung an stationäre medizinische Reha-Einrichtungen. Die Strukturerhebungsbögen im Anhang befinden sich derzeit noch in der Weiterentwicklung und Abstimmung. download
drv struktur-anforderungen
05-2010
Vereinbarung Abhängigkeitser-krankungen Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Krankenkassen und Rentenversicherungsträger bei der Akutbehandlung (Entzugsbehandlung) und medizinischen Rehabilitation (Entwöhnungsbehandlung) Abhängigkeitskranker (Vereinbarung ‚Abhängigkeitserkrankungen’) vom 04.05.2001 download
vereinbarung abhängigkeits-erkrankungen
05-2001
Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement Nach § 20 Abs. 2a SGB IX vereinbaren die Rehabilitationsträger nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 3 bis 5 SGB IX im Rahmen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) grundsätzliche Anforderungen (im Sinne von Mindestanforderungen) an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement nach § 20 Abs. 2 Satz 1 SGB IX sowie ein einheitliches, unabhängiges Zertifizierungsverfahren, mit dem die erfolgreiche Umsetzung des Qualitätsmanagements in regelmäßigen Abständen nachgewiesen wird. Die Erbringer stationärer Leistungen zur medizinischen Rehabilitation haben nach § 20 Abs. 2 SGB IX ein Qualitätsmanagement sicher zu stellen, das durch zielgerichtete und systematische Verfahren und Maßnahmen die Qualität der Versorgung gewährleistet und kontinuierlich verbessert. Vor diesem gesetzlichen Hintergrund schließen die Rehaträger die Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach § 20 Abs. 2a SGB IX. download
vereinbarung internes qualitätsmanagement
10-2009
Weiterbildung in
der Suchttherapie
Geprüfte Weiterbildung im Sinne der Empfehlungsvereinbarung Sucht vom 20. November 1978 sowie der EV ambulante Rehabilitation Sucht vom 29. Januar 1991 (seit 1. Juli 2001 ersetzt durch die Vereinbarung ‚Abhängigkeitserkrankungen’ vom 4. Mai 2001) – Zur Anerkennung empfohlene Weiterbildung (Stand Juli 2007) download
mitteilung
07-2007

anerkannte weiterbildung
04-2011

weiterbildung therapeuten
08-1992
Bundesverband für stationäre Suchtkrankenhilfe e.V. | Wilhelmshöher Allee 273 | 34131 Kassel
Telefon: 05 61 / 77 93 51 | Telefax: 05 61 / 10 28 83 | E-Mail: buss@suchthilfe.de